Verfassungsrechtliche Bedenken zum Verbot des so genannten „gewerbsmäßigen“ Bettelns

„…dass das organisierte Banden sind, mit dem gleichen Outfit, mit gleichem Wollmützerl…“ (Barbara Feldmann, ÖVP, aus dem Protokoll der Landtagssitzung am 26.3.10) 

So und ähnlich argumentieren PolitikerInnen die „Organisiertheit“ von BettlerInnen im Wiener Gemeinderat. Ferdinand Koller hat sich die Argumente und Beweggründe für die Einführung des neuen Bettelverbots genau angesehen. Obwohl es zur Existenz der „Bettelmafia“ keinerlei gesicherte Erkenntnisse gibt (Koller befragte dazu sämtliche österreichischen Polizeipressestellen) betonten die AntragstellerInnen (SPÖ Wien), dass man mit dem Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns vor allem gegen Ausbeutung und Menschenhandel vorgehen will. In der Begründung des Gesetzesantrages war davon aber nichts zu lesen: „In letzter Zeit treten verstärkt Personen auf, die Wien offensichtlich organisiert und ausschließlich deshalb aufsuchen um zu betteln und sich auf diese Weise eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.“ Das Gesetz sollte sich der Begründung zufolge also gegen Menschen richten, die Wien „aufsuchen“ und würde somit einen Unterschied zwischen WienerInnen und NichtwienerInnen machen.Eine solche Gesetzesauslegung wäre bedenklich, meint die Verfassungsjuristin Barbara Weichselbaum und verweist auf das verfassungsrechtliche Verbot rassischer Diskriminierung. „Die Aussagen und Begründungen der StadtpolitikerInnen zur organisierten Bettelei beziehen sich immer auf Menschen aus dem Ausland, besonders auf Roma,“ so Koller, der die Sitzungsprotokolle genau unter die Lupe genommen hatte. Die in den Aussagen verwendeten Bilder von kriminellen Banden, von Bossen, Hintermännern und Bettlerkönigen, die völlig unhinterfragt von verantwortlichen PolitikerInnen verwendet werden, tragen Elemente alter antiziganistischer Vorurteile.

Barbara Weichselbaum vermutet auch eine Verletzung des Klarheitsgebots. Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor was „gewerbsmäßig Betteln“ heißt und wie man sich strafbar macht. „Wir werden das mit der Wiener Polizei besprechen,“ beschwichtigt Stadträtin Frauenberger in der Zeitung „der Standard“, doch „aus verfassungsrechtlicher Sicht sind solche Besprechungen irrelevant. Es sollte sich schon aus dem Gesetzestext ergeben, was hier überhaupt strafbar sein soll,“ so Weichselbaum. Auch die Strafhöhe von bis zu 700 Euro für den Verstoß gegen die Bettelbestimmung erscheint der Juristin sehr hoch und insofern verfassungsrechtlich problematisch. Sie verwies auch darauf, dass Bettelverbote generell keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechtspositionen von BettlerInnen bewirken dürfen, etwa auf das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, es wäre aber auch an das Grundrecht auf Eigentum und die Erwerbsfreiheit zu denken, ja sogar das Grundrecht auf Leben kann betroffen sein, wenn die BettlerIn auf Spenden mildtätiger Menschen angewiesen ist, um ihr Überleben zu sichern. „Armutsbetroffene oder kranke Menschen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen ist höchst bedenklich. Nicht nur deren Rechte werden verletzt, sondern auch bestehende gesellschaftliche Probleme negiert,“ so Koller. In den Debatten des Wiener Landtags werden armutsbetroffene Menschen nicht als TrägerInnen von Rechten angesehen. Es wird getrennt: in BürgerInnen und “verwahrloste” Störfaktoren. Im Gesetzesantrag steht trotz massiver Proteste, dass Personen weggewiesen werden sollen, weil sie bei Bürgerinnen und Bürgern „allein durch ihr verwahrlostes Auftreten eine erhebliche Verunsicherung auslösen.“

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2 Kommentare zu “Verfassungsrechtliche Bedenken zum Verbot des so genannten „gewerbsmäßigen“ Bettelns

  1. sehr geehrte damen und herren!
    ich stelle fest,dass meine schwiegertochter regelm
    elmäßig vor den erzbischöfliche palais bettelt
    mit lügen,die sie den vorbeiziehenden entgegenhält
    um auf mitleidige zu stoßen.Auf diese art verdient sie sich ihr regelmäßiges einkommen.Sie bezieht bereits eine pension,hat einen mann ,der ebenfalls in pension ist .Sie haben eine wunderschöne wohnung im grünen mit balkon ,sie leistet sich die teuersten sachen von bekannten modeschöpfern ,hat ein auto und einen teuren japanischen rassenhund.Meine frage ist nur ,ob das gerechtfertigt ist ,dass sie sich fast täglich in die innenstadt begibt,wie einer ,der sich auf den weg macht in seine arbeit zu gehen.So kann es doch nicht sein ,dass sie dadurch auch meinen namen beschmutzt.Vielleicht wissen sie eine Antwort .Danke ihnen für das veständnis.

    • Sehr geehrte Frau X!

      Wir als BettelLobbyWien sehen uns nicht als moralische Instanz die beurteilt, wer Betteln darf und wer nicht. Ganz im Gegenteil, in unserer Aufklärungsarbeit versuchen wir dem Betteln, bzw. den bettelnden Menschen Würde zu geben.
      Vielleicht haben Sie eine Möglichkeit mit ihrer Schwiegertochter ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, warum sie bettelt?

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