Bettelverbot! – Wenn Armutsbekämpfung zunehmend versagt, bekämpft man eben die Armen

Ein Artikel aus der März Ausgabe der Kupfermuckn

Wenige Monate nachdem das »Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010« zu Ende gegangen ist, soll im OÖ Landtag am 10. März ein Bettelverbot beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf stellt hinkünftig sogenanntes »aufdringliches Betteln« und das Betteln von Unmündigen unter Strafe:

§ 1a Bettelei: (1) »Wer in aufdringlicher Weise, wie durch Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen, um Geld oder geldwerte Sachen bettelt oder von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus umherzieht, um so zu betteln, begeht eine Verwaltungsübertretung. (2) Wer eine unmündige minderjährige Person zum Betteln im Sinn des Abs. 1, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, …«

Bis jetzt war das Sammeln von Geld im OÖ Sammlungsgesetz geregelt, das aber für caritative Einrichtungen wie die Sternsinger oder das Rote Kreuz gedacht war. Mit dem neuen Gesetz sind sicher nicht die unmündigen Sternsinger gemeint, die von Haus zu Haus ziehen. Im Jahr 2010 gab es alleine in Linz 152 Anzeigen wegen Bettelei, im Kulturhauptstadtjahr 2009 waren es sogar 356. Das ergab eine Anfrage des Grünen Gemeinderates Markus Pühringer an Bürgermeister Franz Dobusch. In den Strafverfügungen wird derzeit bei der ersten Übertretung eine Geldstrafe von 100,- Euro (17 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) und im Wiederholungsfall von 300,- Euro (51 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Wobei laut Dobusch die verhängten Geldstrafen zu 100 Prozent uneinbringlich seien.

Betteln ist ein Grundrecht

Michael Schmida von der Bürgerinitiative »Linz braucht keine Stadtwache« meint, ein Bettelverbot stelle eine Menschenrechtsverletzung nach Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. In Wien gingen die Grünen und in Salzburg der Obdachlosenpfarrer Pucher zum Verwaltungsgerichtshof. In Artikel 8 dem »Recht auf Privat- und Familienleben« geht es darum, dass Menschen ein Recht darauf haben, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Artikel 10 schützt die »Freie Meinungsäußerung «. Daraus leitet sich ab, dass man im öffentlichen Raum mit anderen kommunizieren kann.

Keine Ausweitung der Befugnisse für die Stadtwache!

»Daneben lehnt die Bürgerinitiative strikt eine Kompetenzausweitung und Kontrolle des »Bettelverbots « durch die Linzer Stadtwache ab. Die Stadtwache stelle eine Bedrohung für Menschen dar, deren einziges »Verbrechen « es ist, in Armut zu leben «, so Michael Schmida. Die Kontrolle der Einhaltung des Bettelverbotes fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Diese können Mitglieder eines Gemeindewachkörpers betrauen oder besondere Aufsichtsorgane bestellen. Genauso wie das »Bettelverbot « ist im OÖ. Polizeistrafgesetz zukünftig auch eine Ausweitung der Befugnisse von Ordnungsdiensten, wie der Linzer »Stadtwache « geplant. Wenn der Linzer Gemeinderat zustimmt, dürften sie künftig Gegenstände beschlagnahmen, Personen zum Zweck der Feststellung ihrer Identität anhalten, sowie Organstrafverfügungen ausstellen. Als Maß etwa für das Betteln wären Strafen von bis zu 720,- Euro (oder eine Woche Gefängnis) vorgesehen. Die Stadtwache würde so immer mehr zu einer Parallelpolizei, ohne dafür qualifiziert zu sein.

Medienberichte hinsichtlich Bettel-Mafia sind falsch!

Als Grund für ein Bettelverbot wird immer wieder das sogenannte »organisierte« Betteln genannt, das von Hintermännern aus Osteuropa organisiert würde. Eine Aktivistin der Wiener »Bettel- Lobby«, einer Gruppe die sich gegen das Bettelverbot in Wien stellt, zitiert dazu einen Vertreter der Bundespolizeidirektion in der Wiener Straßenzeitung Augustin: »Die Frage, ob die Polizei davon ausgehe, dass es Banden gebe, bei denen Bettler ihr Geld abliefern müssten, beantwortete der Polizeivertreter so: Die meisten derartigen Behauptungen haben sich in Luft aufgelöst. In sehr vielen Fällen kommen durchaus Familiengruppen zum Betteln, die hier zwar organisiert betteln, weil sie Bettelverbot! sich als Großfamilie sozusagen absprechen… Hier fehlt jedoch ein gerichtlich strafbarer Hintergrund, wenn niemand gezwungen wird, gegen seinen Willen zu betteln. « Das Gerücht von der organisierten »Roma-Bettelmafia« wird in vielen Medien aber schon als Tatsache angeführt. Wer könnte sich dagegen auch wehren?

Die Straßenzeitung Kupfermuckn wurde auch als Alternative für Menschen geschaffen, die von ihrer Not zum Betteln gezwungen sind. Durch die Wirtschaftskrise steigt die Zahl der VerkäuferInnen seit 2009 stark an. Die Linzer Stadtwache, so wurde von der Stadt immer betont, sei kein Instrument zur Vertreibung von Randgruppen aus dem öffentlichen Raum. Die Ausweitung der Befugnisse weist aber genau in diese Richtung. Wie gesagt, das »Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung« ist vorbei. Zynisch gesagt, kehrt man nun wieder dahin zurück, mit dem Bettelverbot die Armen anstatt die Armut zu bekämpfen.

Text: hz – Foto: wh